{"id":89,"date":"2019-08-26T09:13:36","date_gmt":"2019-08-26T09:13:36","guid":{"rendered":"http:\/\/bethge-roedenbeck.de\/?page_id=89"},"modified":"2019-08-26T09:13:36","modified_gmt":"2019-08-26T09:13:36","slug":"verkehrsunfall","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bethge-roedenbeck.de\/?page_id=89","title":{"rendered":"Verkehrsunfall"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Herr Rechtsanwalt Bethge ist Fachanwalt f\u00fcr Verkehrsrecht<\/strong><strong>Im folgenden haben wir einige Informationen zum Verkehrsrecht   zusammengefa\u00dft. Zu den weiteren Schwerpunkten Ordnungswidrigkeitenrecht  sowie Strafrecht mit verkehrsrechtlichem Bezug finden Sie unter den  Unterpunkten Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht weitere Informationen. <\/strong><br><br> Im Downloadbereich finden Sie einen Fragebogen f\u00fcr Anspruchsteller zum Ausdrucken.<br><br><strong>Verkehrsunfall<br> <br> <\/strong>Wesentlich ist es hier, bereits am Unfallort die ersten Ma\u00dfnahmen zu ergreifen.<br><br> 1. Unfallstelle sichern, Polizei und erforderlichenfalls einen Rettungswagen rufen.<br> 2. Keinesfalls ein Schuldanerkenntniss abgeben! Ihre Versicherung k\u00f6nnte evtl. Regress fordern. <br>\n 3.  Zeugen sichern. Dieses mag im Falle von Verletzungen zynisch  \nklingen,  die Erfahrung zeigt aber, da\u00df es \u00f6fter als man denkt unbedingt\n   erforderlich ist.<br> 4. Nichts vor \nEintreffen der Polizei ver\u00e4ndern.  Gegebenenfalls Fotos  anfertigen, \nsoweit eine Kamera vorhanden ist. Eine  preiswerte  Einwegkamera im \nHandschuhfach ist daher zu empfehlen.<br>\n 5.  Unfallbericht schreiben und Unfallskizze anfertigen. Den Namen des \n  Fahrers (F\u00fchrerschein) und den des Kfz-Halters (Fahrzeugschein), das  \n amtliche Kfz-Kennzeichen sowie die Versicherungsgesellschaft und   \nVersicherungsnummer des Unfallgegners erfragen und notieren. Bei   \nausl\u00e4ndischen Kfz die sog. Gr\u00fcne Versicherungskarte geben lassen.<br>\n 6.  Soweit sich die Versicherung des Unfallgegners meldet, keine   \nVereinbarungen mit dieser \u00fcber die Wahl der Werkstatt oder die   \nEinschaltung eines bestimmten Sachverst\u00e4ndigen treffen. Hier k\u00f6nnen Sie \n  selber w\u00e4hlen und m\u00fcssen sich daher nicht darauf einlassen, da\u00df die   \nVersicherung einen Sachverst\u00e4ndigen oder eine Reparaturwerkstatt eigener\n   Wahl benennt. <br><br>\n Wichtig zu wissen ist, da\u00df die Kosten der  Einschaltung eines  \nRechtsanwaltes in der Regel von der gegnerischen   \nKfz-Haftpflichtversicherung getragen werden, soweit der Unfallgegner das\n   Verschulden an dem Unfall tr\u00e4gt. Bei eigenem, teilweisen Verschulden \n  kommt eine bestehende Rechtsschutzversicherung hierf\u00fcr auf.<br><br>\n Auch  die Kosten f\u00fcr das eingeholte Sachverst\u00e4ndigengutachten muss die \n  Versicherung des Unfallgegners bei Verschulden \u00fcbernehmen. Soweit es  \n sich um einen Bagatellschaden handelt und dieses erkennbar war, werden \n  die Kosten des Gutachtens nicht ersetzt. Die Grenze eines   \nBagatellschadens ist bei etwa \u20ac 750,00 zu sehen. In diesem Fall  bietet \n es sich an, den Schaden mit einem Reparaturkostenvoranschlag  Ihrer  \nFachwerkstatt nachzuweisen und entsprechend abzurechnen. <br><br>\n Den  Schadensersatz k\u00f6nnen Sie auch ohne Rechnung einer Werkstatt \nallein  auf  Grundlage des Sachverst\u00e4ndigengutachtens resp. \nKostenvoranschlages   fiktiv geltend machen und bspw. Ihr Fahrzeug \nselber reparieren. Die   enthaltene Mehrwertsteuer bekommen Sie dann \nallerdings nicht erstattet.   Diese wird lediglich bei Vorlage einer \nentsprechenden Rechnung   erstattet.<br><br>\n Sie k\u00f6nnen einen Mietwagen nehmen oder den sog.  Nutzungsausfall \ngeltend  machen. Bei einer Mietwageninanspruchnahme  sollten Sie einen  \nklassentieferen (besser 2 Klassen tiefer) Wagen  anmieten, um  \nEinwendungen der gegnerischen Versicherung wegen ersparter  Eigenkosten \n zu verhindern. Bei Anmietung eines Mietwagens ist generell  zu \nbeachten,  da\u00df diese regelm\u00e4\u00dfig zum sog. Unfallersatzwagentarif  \nvermietet werden.  Dieser Tarif liegt je nach Vermieter teilweise  \nbetr\u00e4chtlich \u00fcber den  Normaltarifen. Nach der Rechtsprechung des  BGH \nmu\u00df die gegnerische  Versicherung diesen Betrag nicht unbedingt in  der \nH\u00f6he \u00fcbernehmen.  Daher ist hier \u00e4u\u00dferste Vorsicht geboten, um nicht  \nauf  anteiligen  Kosten h\u00e4ngen zu bleiben. Die Dauer der  \nInanspruchnahmem\u00f6glichkeit  eines Mietwagens ergibt sich regelm\u00e4\u00dfig aus \n dem  Sachverst\u00e4ndigengutachten. \u00dcblicherweise betr\u00e4gt die sog.   \nWiederbeschaffungsdauer  bei Totalsch\u00e4den etwa 12 Kalendertage.   \nUmfangreiche Reparaturen nehmen h\u00e4ufig 5 \u2013 6 Arbeitstage in Anspruch.<br><br>\n Bei  einer Verletzung aufgrund des Unfalls haben Sie Anspruch auf   \nSchmerzensgeld, Haushaltsf\u00fchrungsschaden und gegebenenfalls sog.   \nvermehrte Bed\u00fcrfnisse (bspw. Umschulungskosten, orthop\u00e4dische   \nHilsmittel). Der bei Verkehrsunf\u00e4llen am h\u00e4ufigsten vorkommende   \nPersonenschaden ist das sogenannte \u201eHalswirbels\u00e4ulen-Syndrom   \n(HWS-Syndrom)\u201c, auch \u201eSchleudertrauma\u201c genannt. Die Schmerzen treten   \nhierbei teilweise erst 24 Stunden nach dem Unfall auf.<br><br>\n Bei einem  teilweise selbst- und fremdverschuldeten Verkehrsunfall  \nbesteht f\u00fcr  vollkaskoversicherte Gesch\u00e4digte das sog. Quotenvorrecht.  \nDabei k\u00f6nnen  Forderungen sowohl gegen die Kaskoversicherung als auch  \ngegen den  Unfallgegner resp. dessen Versicherung geltend gemacht  \nwerden. Die  Berechnung ist sehr kompliziert. Beispielsweise kann man  \ntrotz  teilweiser eigener Verursachung des Unfalls dennoch die gesamte  \n Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung von dem Unfallgegner   \nerstattet bekommen. Weiterhin sind andere Sch\u00e4den, wie bspw. der   \nNutzungsausfall oder der Schaden durch die R\u00fcckstufung in der   \nVollkaskoversicherung teilweise von der Gegenseite zu \u00fcbernehmen   \n\n<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Herr Rechtsanwalt Bethge ist Fachanwalt f\u00fcr VerkehrsrechtIm folgenden haben wir einige Informationen zum Verkehrsrecht zusammengefa\u00dft. Zu den weiteren Schwerpunkten Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Strafrecht mit verkehrsrechtlichem Bezug finden Sie unter den Unterpunkten Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht weitere Informationen. Im Downloadbereich finden Sie einen Fragebogen f\u00fcr Anspruchsteller zum Ausdrucken. 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