Eine Streitigkeit über tatsächliche und/oder rechtliche Fragen muß nicht immer vor Gericht landen. Mediation ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung einer Streitigkeit.
Konfliktparteien versuchen mit Hilfe eines unparteiischen Mediators zu einer eigenverantwortlichen Einigung und einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die den Bedürfnissen und Interessen beider Parteien Rechnung trägt. Der Mediator trifft hierbei keine eigenen Entscheidungen, sondern ist allein dafür verantwortlich, daß die Parteien miteinander reden, ihre Positionen und Ziele formulieren und Lösungen erarbeiten.
Rechtsanwälte sind für eine erfolgsversprechende Mediation besonders geeignet, weil sie seit Beginn ihrer Ausbildung gelernt haben, Probleme und Konflikte von allen Seiten zu betrachten und jeweils das Für und Wider einer Position gegenüber zu stellen. Darüber hinaus verfügen sie durch ihre tägliche Arbeit über Erfahrung im Umgang mit Streitparteien und sind nicht zuletzt durch ihr juristisches Wissen in der Lage, den Gesprächen der Medianden den richtigen rechtlichen Rahmen zu geben.
Das Mediationsverfahren ist in jeder Phase freiwillig, kann also jederzeit und ohne Angabe von Gründen abgebrochen werden. Alle Beteiligten verpflichten sich zur Verschwiegenheit, so daß alles, was in der Mediation besprochen wird, nicht nach außen dringt und auch in einem Prozeß nicht verwertet werden darf. Das Honorar des Mediators wird mit den Parteien ausgehandelt.
Eine Mediation bietet somit die Chance, Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten ohne Beteiligung eines Gerichts zu einer einvernehmlichen Lösung zu führen. Dieses hat für die beteiligten Streitparteien in aller Regel nicht nur zeitliche sondern auch finanzielle Vorteile.