Das Mietrecht ist ein weiterer Interessenschwerpunkt von Rechtsanwalt
Bethge. Unsere Kanzlei vertritt insoweit sowohl Mieter, als auch
Vermieter. Im Mietrecht gibt es oft schon Ärger mit den kleinen Dingen,
seien es die Nebenkostenabrechnungen, seien es Streitigkeiten über
Mietmängel. Stellt aber z.B. ein Mieter seine Mietzahlungen
unberechtigerweise ein, oder kündigt ein Vermieter die Wohnung
unberechtigterweise, so kann auch im Mietrecht ein Streit von
existentieller Bedeutung entstehen.
Im Mietrecht ist vieles eine Frage der konkreten Umstände des
Einzelfalls. Wie hoch der angemessene Minderungsbetrag für einzelne
Mängel ist, ist nämlich nicht verbindlich geregelt. Teilweise
differiert auch die Rechtsprechung von Region zu Region, z.B. was die
Grenze für angemessene Hausmeisterkosten anbetrifft.
Manchmal ist auch streitig, durch wen ein Mangel verursacht worden ist.
Der typische Fall eines solchen Streits ist Schimmelpilzbefall in der
Wohnung. Dies kann sowohl auf Baumängel, als auch auf fehlerhaftes
Wohnverhalten zurückzuführen sein. In solchen Fällen bietet sich häufig
die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens an, so daß durch
einen gerichtlich bestellten Sachverständigen schnell geklärt werden
kann, wer für den Mangel verantwortlich ist und welche Maßnahmen zur
Mangelbeseitigung erforderlich sind.
Grund zur Freude beim Mieter, zum Ärger aber beim Vermieter gibt es
zuweilen, wenn die höchstrichterliche Rechtsprechung früher übliche
Mietvertragsklauseln für unwirksam erklärt. Die Folge ist dann häufig,
daß erhebliche Pflichten des Mieters, wie z.B. die Verpflichtung zur
Durchführung von Schönheitsreparaturen, komplett entfallen. So führen
starre Renovierungsfristen nunmehr grundsätzlich zur Unwirksamkeit der
gesamten Schönheitsreparaturenklausel. Vergleichbare Probleme wirft die
Kombination von laufenden Renovierungspflichten und einer
Abschlußrenovierungsklausel auf.
Über aktuelle Urteile liest man viel im Internet oder in der
Tagespresse. Häufig aber nur in verkürzter Form, so daß man ein Urteil
ggf. für anwendbar hält, das den eigenen Einzelfall gerade nicht
betrifft. Hier kann eine anwaltliche Beratung also zusätzliche
Sicherheit verschaffen.
Ratsam ist auf jeden Fall der Abschluß einer Rechtsschutzversicherung,
der aber rechtzeitig – also vor dem Auftreten der Streitigkeiten –
erfolgen sollte.